Geodateninfrastruktur
Nordrhein-Westfalen

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Für alle Grundstücke in NRW ist im Rahmen der Grundsteuerreform eine Feststellungserklärung notwendig, die digital bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden muss. Das Grundsteuerportal (Geodatenportal) ist ein Service der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung.

Hier können Sie Angaben zu Ihrem Grundstück (Grundsteuer B) und zu Ihrem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) in Nordrhein-Westfalen abrufen und nach Prüfung direkt in Ihre Feststellungserklärung eintragen. Die Daten sind bereits jetzt verfügbar, die Feststellungserklärung ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 einzureichen.

Hier geht es zum Portal: Grundsteuer Geodaten Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform in NRW und Finanzamtsfinder für Fragen Grundsteuerreform | Finanzverwaltung NRW

Zwischen dem 16. und 20. Mai 2022 kommt weltweit die Open-Government-Community zusammen, um Antworten auf folgende Fragen zu finden: Wie gelingt es, staatliches Verwaltungs- und Regierungshandeln für die Bürger:innen transparenter und nachvollziehbarer zu machen und sie noch besser in Entscheidungsprozesse einzubeziehen? Wie können offene Daten zum Wohle der Gesellschaft – auch über staatliche Grenzen hinweg – genutzt werden?

Im Gespräch mit Open.NRW und Gästen zu Open Data und Partizipation

16. Mai 2022, ab 15 Uhr: Online-Diskussions-Runde „Open Data in NRW: Wie klappt das mit der Nutzung?“

Im Rahmen der OGW laden die Beratungsstelle Open Data und Open.NRW zu einer Online-Diskussion zum Thema „Open Data in NRW: Wie klappt das mit der Nutzung?“ an. Zusammen mit unseren Gästen stellen wir Ihnen Beispiele vor, in denen offene Daten aus Nordrhein-Westfalen verwendet wurden. Außerdem fragen wir uns, worin genau der Mehrwert von Open Data besteht und was es braucht, um Angebot und Nachfrage für die unterschiedlichen Interessen der Nutzer:innen noch besser zusammenzubringen. Die Online-Diskussion findet am 16. Mai zwischen 15 und 17 Uhr statt.

Hier geht es zur Anmeldung und näheren Informationen.

Mit dabei

  • Jan Radon, jaraco GmbH zur EltenApp Light
  • Dr. Michael Pielen, Stadt Aachen zum Mobilitätsdashboard Aachen
  • Susanne Richter, con terra GmbH zum Monitoringsystem SenSituMon
  • Sören Bergner, Bundesministerium des Innern und für Heimat zu Open Data in der öffentlichen Beschaffung

17. Mai 2022, ab 10 Uhr: Online-Austauschformat Coffee Lecture „Von der Theorie in die Praxis: Wie ich einen Beteiligungsprozess richtig auf- und umsetze“

Eigentlich scheint es ganz einfach zu sein; man hat ein Projekt, eine konzeptionelle Planung oder ein anderes Vorhaben und hört sich an, was die Bürger:innen dazu sagen. Aber warum wird der Wunsch oder die Forderung nach Beteiligung immer mehr? Wo sind die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, wo die Grenzen und wer legt das fest? Was bedeutet Bürgerbeteiligung für die Arbeit der Verwaltung und wie ist das Zusammenspiel mit den politischen Entscheidungsträgern? Welche Fragen muss man klären, bevor die Bürgerbeteiligung beginnt und welchen Stolpersteinen sollte man möglichst aus dem Weg gehen? Auf all diese Fragen wird unser Referent Frank Zimmermann eingehen. Er ist Senior Consultant bei ifok mit den Schwerpunkten Bürgerbeteiligung sowie Mobilitätswende.

Hier geht es zur Anmeldung und näheren Informationen.

Die Veranstaltung bildet den Auftakt zu der neuen regelmäßigen Open.NRW – Veranstaltungsreihe Coffee Lectures zu guter Bürgerbeteiligung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landes- und Kommunalverwaltung aus Nordrhein-Westfalen.

Egal für welche Veranstaltung Sie sich entscheiden, wir wünschen Ihnen spannende Diskussionen und neue Erkenntnisse während der #OpenGovWeek 2022!

Erste vollständig digitale Lösung für die Bearbeitung von naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechten VOKAR NRW erfolgreich gestartet

Düsseldorf (IT.NRW). Ab sofort steht allen Notaren in Deutschland die neue Web-Anwendung VOKAR NRW für die Prüfung von Vorkaufsrechten nach dem Landesnaturschutzgesetz zur Verfügung. Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen hat die Lösung im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt und ist für deren Betrieb verantwortlich.

Die Umsetzung erfolgte in Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, welches die Anwendung durch die VOKAR-Geschäftsstelle fachlich betreut und für Rückfragen zur Verfügung steht. Eingebunden waren auch die beiden Notarkammern des Landes Nordrhein-Westfalen, die in dem Projekt ein Vorbild für die Abwicklung landesrechtlicher Vorkaufsrechte im gesamten Bundesgebiet sehen.

Notarinnen oder Notare erhalten nach Eingabe der Grundstücksdaten in VOKAR NRW einen rechtssicheren digitalen Bescheid darüber, ob das Grundstück dem Vorkaufsrecht nach dem Landesnaturschutzgesetz unterliegt. Dieses betrifft Grundstücke, die in Naturschutzgebieten, in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten oder in Nationalparks liegen. Darüber hinaus unterstützt die neue Anwendung die Umweltbehörden bei der Entscheidung, ob ein bestehendes Vorkaufsrecht ausgeübt werden soll.

Grundlage für die periodisch durchgeführte Berechnung, welche Grundstücke dem naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht unterliegen, sind Daten aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Die aus Flurstücken gebildeten Grundstücksflächen werden in VOKAR NRW automatisch mit relevanten Naturschutzflächen abgeglichen.

Die Authentifizierung in VOKAR NRW erfolgt über das Identitätsmanagementsystem Secure Access to Federated e-Justice/e-Government (SAVE). Nach Eingabe der Grundstücksdaten erhalten Notare direkt einen Bescheid über das grundsätzliche Vorliegen eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts; der Bescheid wird im archivierungsfähigen Format PDF/A-2a erstellt und mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen. Bei Vorliegen eines Vorkaufsrechts geht die weitere Kommunikation zwischen Notaren und zuständigen Behörden postalisch oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) vonstatten. Die Rechtssicherheit der digitalen Übermittlung ist auf diese Weise durchgehend sichergestellt.

Die Anmeldung für Notare erfolgt über die Webseite https://vokar.nrw.de/.

Der Kreis Viersen hat ein weiteres kleines Stückchen Open-Source-Software entwickelt, vom dem alle Verwaltungen in NRW profitieren können.

QGIS hat sich in den letzten drei Jahren zum quasi-Standard für eine professionelle Open-Source-GIS-Software entwickelt und ist in immer mehr Verwaltungen im Einsatz.
Während das Problem "Adresssuche" mittlerweile elegant gelöst wurde, ist die Suche nach einem bestimmten Flurstück eine nicht gelöste Aufgabe (wie in jeder anderen GIS-Software auch).

Für diesen Zweck hat der Kreis Viersen das Plugin "Flurstücksfinder NRW"
erstellt, dass die Aufgabe für gesamt NRW auf Basis der WFS-Daten des Landes löst.
Dieses Plugin ist komplett Open-Source und eine offizielle optionale Erweiterung im QGIS-Plugin-Repository. Dieses Plugin kann von dort von jedermann ohne spezielle Rechte heruntergeladen und installiert werden (Erweiterungen - Erweiterungen verwalten und installieren - Flurstücksfinder NRW). Dokumentation und Handbuch finden Sie unter https://github.com/kreis-viersen/flurstuecksfinder-nrw.

Zur Einführung bietet der Kreis Viersen zwei offene und kostenlose Workshops an
https://bbb.kreis-viersen.de/mic-tm1-ld5-2cz

  • Montag, 04.04.2022 10:00-11:00 Uhr
  • Dienstag 26.04.2022 10:00-11:00 Uhr
  • keine Anmeldung erforderlich

Das seit dem INSPIRE-Monitoring 2021 ausgesetzte Harvesting der Metadaten aus dem GEOkatalog.NRW durch die GDI-DE ist am 28.01.2022 erfolgreich wieder aufgenommen worden. Die Metadaten aus NRW sind damit nun wieder aktuell im Geodatenkatalog.de auffindbar.