Für alle Grundstücke in NRW ist im Rahmen der Grundsteuerreform eine Feststellungserklärung notwendig, die digital bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden muss. Das Grundsteuerportal (Geodatenportal) ist ein Service der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung.
Hier können Sie Angaben zu Ihrem Grundstück (Grundsteuer B) und zu Ihrem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) in Nordrhein-Westfalen abrufen und nach Prüfung direkt in Ihre Feststellungserklärung eintragen. Die Daten sind bereits jetzt verfügbar, die Feststellungserklärung ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 einzureichen.
Hier geht es zum Portal: Grundsteuer Geodaten Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform in NRW und Finanzamtsfinder für Fragen Grundsteuerreform | Finanzverwaltung NRW
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