GDI-NW: Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Interministerieller Ausschuss für Geodateninfrastrukturen in Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung gilt für die unter www.gdi.nrw veröffentlichte Website.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir immer bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Der Interministerieller Ausschuss für Geodateninfrastrukturen in Nordrhein-Westfalen ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
- Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
- Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.
- Es gibt klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
- Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren.
- Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.
Konformitätsstatus
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich grundsätzlich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Online-Karten und Kartendienste fallen nicht in den Anwendungsbereich der vorangehend genannten Rechtsvorschriften. Dennoch sind wir bemüht, das Geoportal NRW so barrierearm wie möglich zu gestalten.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Prüfung vom 21.03.2022 - 31.03.2022 durch das Kompetenzzentrum Barrierefreie IT von IT.NRW.
Diese Erklärung wurde am 07.04.2022 erstellt.
Barrieren melden: Kontaktaufnahme
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte nutzen Sie dafür unser Kontaktformular
Bitte geben Sie bei Anfragen unbedingt die Bezeichnung der jeweiligen Internetseite an und versuchen Sie das Problem so exakt wie möglich zu beschreiben. Nur so können wir Ihnen schnell weiterhelfen, damit Sie unser Internetangebot wieder uneingeschränkt nutzen können.
Beachten Sie, dass Sie uns durch die Kontaktaufnahme via E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten auf ausdrücklich freiwilliger Basis übermitteln (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO). Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zeitnah zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.
Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Sie erreichen die Überwachungsstelle per E-Mail: ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie unter www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
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