Geodateninfrastruktur
Nordrhein-Westfalen

Zeitplan

Zeitplan für die INSIRE-Umsetzung

Die INSPIRE-Richtlinie sieht einen stufenweisen Aufbau der Europäischen Geodateninfrastruktur vor. In der Übersicht werden die wichtigsten Meilensteine aufgezeigt.

Datum Maßnahme
10.12.2021 Aufrufbare Geodatendienste gemäß Anhang VI bzw. VII der Interoperabilitäts-Verordnung für zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Datenspezifikationen vorhandene Geodatensätze
21.10.2020 Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Datenspezifikationen vorhandene Geodatensätze zu den Themen der Anhänge II und III
04.02.2018 Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Datenspezifikationen vorhandene Geodatensätze zu den Themen des Anhang I unter Beachtung der Codelisten
23.11.2017 Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Datenspezifikationen vorhandene Geodatensätze zu den Themen des Anhang I
10.12.2016 Aufrufbare Geodatendienste gemäß Anhang VI bzw. VII der Interoperabilitäts-Verordnung für nach Verabschiedung der Datenspezifikationen neu erhobene oder weitgehend umstrukturierte Geodatensätze
10.12.2015 Aufrufbare Geodatendienste gemäß Anhang V der Interoperabilitäts-Verordnung
21.10.2015 Nach Verabschiedung der Datenspezifikationen neu erhobene oder weitgehend umstrukturierte Geodatensätze zu den Themen der Anhänge II und III
03.12.2013 Metadaten (sowie Darstellungs- und Downloaddienste) zu den Themen des Anhangs III
04.02.2013 Nach Verabschiedung der Datenspezifikationen neu erhobene oder weitgehend umstrukturierte Geodatensätze zu den Themen des Anhang I unter Beachtung der Codelisten
28.12.2012 Volle Betriebsfähigkeit der Download- und Transformationsdienste
23.11.2012 Nach Verabschiedung der Datenspezifikationen neu erhobene oder weitgehend umstrukturierte Geodatensätze zu den Themen des Anhang I
28.06.2012 Anfangsbetriebsfähigkeit der Download- und Transformationsdienste
09.11.2011 Volle Betriebsfähigkeit der Such- und Darstellungsdienste
09.05.2011 Anfangsbetriebsfähigkeit der Such- und Darstellungsdienste
03.12.2010 Metadaten zu den Themen der Anhänge I und II