Geodateninfrastruktur
Nordrhein-Westfalen

Monitoring

Monitoring der EU zum Umsetzungsforschritt

Jährliches Monitoring der EU zum Fortschritt der INSPIRE-Umsetzung

Gemäß Artikel 21 Abs. 1 der Richtlinie 2007/2/EG des Eu­ro­päischen Par­laments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geo­da­ten­in­fra­struktur in der Eu­ro­päischen Ge­mein­schaft (INSPIRE) über­wachen die Mit­glied­staaten die Schaffung und Nutzung ihrer Geo­da­ten­in­fra­strukturen.

Monitoring

Die für das INSPIRE-Monitoring erforderlichen Informationen werden automatisiert aus den Metadaten abgeleitet (Schlüsselwort „inspireidentifiziert“). Die Berechnung der Indikatoren erfolgt über das INSPIRE-Geoportal.

Das INSPIRE-Monitoring erfolgt jährlich zum 15. Dezember. Um die für das Monitoring erforderliche Qualität der Metadaten herzustellen, sind kontinuierliche Überarbeitungen und Tests erforderlich.

Die für das Monitoring 2020 erstmalig notwendigen umfangreichen Überarbeitungen wurden den Erfassern von Metadaten mit INSPIRE-Kennzeichnung am 28.10.2020 in einer Online-Veranstaltung vorgestellt. Die Vortragsfolien sowie die Video-Mitschnitte sind hier verfügbar: