Geodateninfrastruktur
Nordrhein-Westfalen

INSPIRE

INSPIRE - Europa

INSPIRE

INSPIRE (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe) ist die Bezeichnung für die Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft.

Die Richtlinie ist am 15. Mai 2007 in Kraft getreten und musste innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedsstaaten der EU jeweils in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ist auf Ebene des Bundes am 10. Februar 2009 erfolgt. Die rechtliche Umsetzung in Deutschland bedeutet - aufgrund der föderalen Struktur - eine Umsetzung sowohl auf Ebene des Bundes sowie innerhalb der 16 Bundesländer. Insgesamt wurden somit 17 Gesetze erlassen, bzw. soweit schon vorhanden, vorhandene Gesetze entsprechend novelliert. Das Geodatenzugangsgesetz NRW ist am 28. Februar 2009 in Kraft getreten und steht als Download bereit.

WESENTLICHES ZIEL DER INSPIRE-RICHTLINIE

Ziel der Richtlinie ist es, aufbauend auf den nationalen Geodateninfrastrukturen, die grenzübergreifende Nutzung von Daten in Europa zu erleichtern und somit Geodatenbasis einer europäische GDI zu sein. Grundsätzlich ausgerichtet ist die Geodatenbasis auf die Anforderungen der gemeinschaftlichen Umweltpolitik der Europäischen Union.

UM WELCHE DATEN GEHT ES?

INSPIRE bezieht sich ausschließlich auf Geodaten, also rechnerlesbare Informationen, die Raum und Umwelt beschreiben. Der Anwendungsbereich von INSPIRE ist auf 34 Themenfelder begrenzt, die in drei Anhängen zur Richtlinie schlagwortartig aufgeführt sind. Hierzu gehören z.B. Geographische Namen, Adressen, Verkehrsnetze, Schutzgebiete, Bodenbedeckung und Geologie. Zudem verlangt INSPIRE die Beschreibung der Geodaten durch Metadaten, vergleichbar den Katalogeinträgen einer Bibliothek, um z.B. über die Aktualität der Geodaten Informationen zu erhalten.

Weitere Einzelheiten über die konkreten fachlichen Inhalte der Themenfelder wurden im Rahmen der Erarbeitung der Durchführungsbestimmungen festgelegt. Danach lag es in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten, die relevanten Datensätze im eigenen Land zu identifizieren und INSPIRE-konform bereit zu stellen.