Geodateninfrastruktur
Nordrhein-Westfalen

VOKAR NRW

Erste vollständig digitale Lösung für die Bearbeitung von naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechten VOKAR NRW erfolgreich gestartet

Düsseldorf (IT.NRW). Ab sofort steht allen Notaren in Deutschland die neue Web-Anwendung VOKAR NRW für die Prüfung von Vorkaufsrechten nach dem Landesnaturschutzgesetz zur Verfügung. Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen hat die Lösung im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt und ist für deren Betrieb verantwortlich.

Die Umsetzung erfolgte in Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, welches die Anwendung durch die VOKAR-Geschäftsstelle fachlich betreut und für Rückfragen zur Verfügung steht. Eingebunden waren auch die beiden Notarkammern des Landes Nordrhein-Westfalen, die in dem Projekt ein Vorbild für die Abwicklung landesrechtlicher Vorkaufsrechte im gesamten Bundesgebiet sehen.

Notarinnen oder Notare erhalten nach Eingabe der Grundstücksdaten in VOKAR NRW einen rechtssicheren digitalen Bescheid darüber, ob das Grundstück dem Vorkaufsrecht nach dem Landesnaturschutzgesetz unterliegt. Dieses betrifft Grundstücke, die in Naturschutzgebieten, in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten oder in Nationalparks liegen. Darüber hinaus unterstützt die neue Anwendung die Umweltbehörden bei der Entscheidung, ob ein bestehendes Vorkaufsrecht ausgeübt werden soll.

Grundlage für die periodisch durchgeführte Berechnung, welche Grundstücke dem naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht unterliegen, sind Daten aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Die aus Flurstücken gebildeten Grundstücksflächen werden in VOKAR NRW automatisch mit relevanten Naturschutzflächen abgeglichen.

Die Authentifizierung in VOKAR NRW erfolgt über das Identitätsmanagementsystem Secure Access to Federated e-Justice/e-Government (SAVE). Nach Eingabe der Grundstücksdaten erhalten Notare direkt einen Bescheid über das grundsätzliche Vorliegen eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts; der Bescheid wird im archivierungsfähigen Format PDF/A-2a erstellt und mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen. Bei Vorliegen eines Vorkaufsrechts geht die weitere Kommunikation zwischen Notaren und zuständigen Behörden postalisch oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) vonstatten. Die Rechtssicherheit der digitalen Übermittlung ist auf diese Weise durchgehend sichergestellt.

Die Anmeldung für Notare erfolgt über die Webseite https://vokar.nrw.de/.