Die GDI-DE hat eine verpflichtende Konvention formuliert, wie in den ISO-Metadaten eines Datenbestands, der unter die „Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung“ fällt, die geforderte Kennzeichnung vorzunehmen ist. Die Geschäftsstelle IMA GDI.NRW hat diese Informationen in einem Dokument zusammengefasst und bittet um Beachtung.
Zum Thema Hochwertige Datensätze insgesamt wird zudem auf den neuen FAQ-Bereich der GDI-DE verwiesen.
Für weitere Informationen sowie bei Fragen bzgl. der Kennzeichnung steht Ihnen die Geschäftsstelle IMA GDI.NRW bzw. Herr Kochmann (Tel.: 0221/147-4460 oder peter.kochmann@brk.nrw.de) zur Verfügung.
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