Geodateninfrastruktur
Nordrhein-Westfalen

Glossar

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Titel Beschreibung
Metadaten

Metadaten sind Informationen, die Geodatensätze und Geodatendienste beschreiben und es ermöglichen, diese zu ermitteln, in Verzeichnisse aufzunehmen und zu nutzen. Sie informieren am Beispiel der Geodaten über ihre Aktualität, Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit, Herkunft, ihren Preis und ihre Verwendungsmöglichkeiten. Die in den Metadaten enthaltenen Informationen sind wesentlich sind für den Zugang zu und die Nutzung von Geodaten und Geodatendiensten sowie entsprechenden Anwendungen.

Metadatenkatalog

Ein Metadatenkatalog legt die für die Metadatenerfassung relevanten Elemente fest. Darüber hinaus definiert er Pflichtfelder, die zwingend für jeden Metadatensatz erfasst werden müssen. Die gesammelten Metadaten werden somit recherchierbar und der Nutzer erhält Auskunft über Darstellung, Raumbezug, Zeitbezug und Qualität der Geodaten/-dienste. Metadatenkataloge können sich aus mehreren Katalogen zusammensetzen bzw. mit ihnen verknüpft sein und so Metadaten über Katalogdienste aus anderen Katalogen beziehen.

Monitoring

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet über den Aufbau und Betrieb ihrer Geodateninfrastruktur und den Stand der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie zu berichten. Hierfür werden jedes Jahr Kennzahlen zu den Infrastrukturelementen und -inhalten wie Geodatensätzen, Netzdiensten und den sie beschreibenden Metadaten erhoben, ausgewertet und veröffentlicht (Monitoring). Seit dem 15.05.2010 werden die Ergebnisse des Monitoring jährlich an die Europäische Kommission gesendet und herausgegeben. Zusätzlich erhält die Europäische Kommission seit dem 15.05.2010 alle drei Jahre einen Bericht (Reporting), der über den aktuellen Stand der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in den Mitgliedstaaten informiert.